AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der KT-Systems GbR

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufs-bedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrags sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich vereinbart sind und schriftlich von der KT-Systems GbR bestätigt worden sind. Die KT-Systems GbR ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäfts-verbindung abzutreten.

Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote der KT-Systems GbR sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der KT-Systems GbR, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Die KT-Systems GbR ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist.

Lieferungen und Leistungen

Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen die KT-Systems GbR hergeleitet werden können. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierungen bleibt der KT-Systems GbR ausdrücklich vorbehalten. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der KT-Systems GbR zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der KT-Systems GbR vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der KT-Systems GbR oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während des bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall evtl. vom Kunden eingesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die KT-Systems GbR mit einer Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen; im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwertes, begrenzt. Die KT-Systems GbR behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o. g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung Länger als 6 Wochen andauert und dies nicht von der KT-Systems GbR zu vertreten ist. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die KT-Systems GbR zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall behält sich die KT-Systems GbR vor, 6 % der Liefersumme als Schadens-ersatz geltend zu machen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die jeweils gültigen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungen, Transport und Fracht-versicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Direktversand Essen und zwar unabhängig von der Lieferform. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden, lediglich erfüllungshalber angenommen. Die Fälligkeit ergibt sich ohne Abzug aus den Rechnungen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der KT-Systems GbR ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugs-schadens bleibt unberührt. Die KT-Systems GbR ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die KT-Systems GbR berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von der KT-Systems GbR nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Soweit von den oben stehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die KT-Systems GbR jederzeit wahlweise Lieferung Zug-um-Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschl. derjenigen, für die die KT-Systems GbR Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die KT-Systems GbR an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der KT-Systems GbR genannten Preise.

Eigentumsvorbehalt

Die KT-Systems GbR behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Erfüllung aller, auch zukünftigen Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentums-vorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Abtretung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vortbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der KT-Systems GbR hinzuweisen und die KT-Systems GbR unverzüglich zu unterrichten. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der KT-Systems GbR nicht gehörenden Ware erwirbt die KT-Systems GbR Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die KT-Systems GbR als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die KT-Systems GbR zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der KT-Systems GbR im Sinne der vorstehenden Bestimmung. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der KT-Systems GbR an Kunden oder Vermögensverfall des Kunden, darf die KT-Systems GbR zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die KT-Systems GbR gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die KT-Systems GbR ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung berechtigt. Die KT-Systems GbR ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäfts-ganges einziehungsberechtigt. Sie wird von diesem Recht aber nur im Falle des Zahlungs-verzuges oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens durch den Kunden Gebrauch machen. Auf Verlangen der KT-Systems GbR wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Die KT-Systems GbR darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegen der KT-Systems GbR. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der z. Zt. des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis der KT-Systems GbR maßgeblich. Bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, daß ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von der KT-Systems GbR gelieferten Ware abzüglich eines Abschlages von 30 % auszugehen. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der KT-Systems GbR. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der KT-Systems GbR über den Test und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

Gewährleistung

Die KT-Systems GbR gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die KT-Systems GbR gewährleistet ferner, daß die Vertragsprodukte in der Produkt-information, allgemein und zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformaion allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Die Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann geben, wenn die jeweiligen Angaben von der KT-Systems GbR schriftlich bestätigt wurden. Die KT-Systems GbR übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Hardwarespezifikationen und Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Die KT-Systems GbR übernimmt keine Gewährleistung bei Verbrauchs- oder Verschleißteilen jeglicher Art. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß unsach-gemäßen Gebrauch Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden Betrieb mit falschen Stromart, -stärke oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen Feuchtigkeit aller Art Falsche oder fehlerhafte Programm-Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für die gerügten Mängel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nr., Typ-Bezeichnung oder ähnliche Kenn-zeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjüngungsfrist und gilt auch für den Einsatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der KT-Systems GbR Nachbesserung oder Ersatz-lieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der KT-Systems GbR über. Falls die KT-Systems GbR Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die KT-Systems GbR berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Über-prüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Service-Preisen der KT-Systems GbR berechnet. Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparatur-aufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kunden-dienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden, Verfahrensweisen in der jeweils gültigen KT-Systems GbR Fachhandels-Preisliste zu beachten.

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

Die KT-Systems GbR übernimmt keine Haftung dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die KT-Systems GbR von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die KT-Systems GbR von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zubevorschussen.

Haftung und weitergehende Gewährleistung

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisations-Verschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß, haftet die KT-Systems GbR nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den entstandenen Schaden.

Datenschutz

Alle Daten werden von der KT-Systems GbR gemäß der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften elektronisch und/oder manuell gespeichert. Soweit zur Geschaftsätsabwicklung oder nach anderen Gesetzen und Vorschriften notwendig oder angemessen, gibt die KT-Systems GbR die Daten auch an Dritte, unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen, weiter. Die vollständige oder teilweise Datenweitergabe erfolgt, soweit erforderlich oder zweckmäßig, insbesondere an unsere selbständigen und unsere unselbständigen TochtergeseIIschaften, Handelsagenturen und -vertreter, Filialen, Geschäftsstellen, Steuer- und Wirtschaftsberater, Rechenzentren und Bankinstitute.

Export- und Import-Genehmigungen

Von der KT-Systems GbR gelieferte Produkte und technisches Know-How sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wieder-ausfuhr von Vertragsprodukten einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschafts-Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig davon, daß der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, ggf. die Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der KT-Systems GbR , bedarf gleichzeitig der Übertragung der Export-Genehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der KT-Systems GbR.

EG-Einfuhrumsatzsteuer

Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bzgl. der Regelung der Einfuhrumsatzssteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikations-Nummer an die KT-Systems GbR ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich seiner Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die KT-Systems GbR zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei der KT-Systems GbR aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen. Jegliche Haftung von der KT-Systems GbR aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seiten der KT-Systems GbR nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Essen, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Essen , den 24.10.96

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